Die Hauptverkehrszeit ist schon vorbei, trotzdem kann man an der Hauptstraße in Barsbüttel morgens um neun Uhr kaum sein eigenes Wort verstehen. „Wahnsinn, wie laut es hier ist“, sagt Michael Schmidt. Der Vater zweier Schulkinder sitzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN als Vertreter im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport und ist auch Mitglied der AG Schulwegesicherung der Barsbütteler Schulen. Die Grünen haben gerade den Antrag gestellt, die Kommune möge der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beitreten. Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Der Barsbütteler Planungsausschuss soll darüber am 2. Februar beraten.
„Wir wollen schwächere Verkehrsteilnehmer in ihrer Entscheidung, innerorts zu Fuß zu gehen oder das Rad zu nehmen unterstützen. Der Beitritt zur Initiative ist für uns ein erster Schritt in Richtung mehr Verkehrsberuhigung“, sagt Angela Tsagkalidis. Die alternativen Verkehrsprojekte der Bunderegierung, wie „Sicherer Radverkehr“, der neue „Nationale Radverkehrsplan“ oder „Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs“, seien zwar wichtige Ansätze zum Schutze der schwächeren Verkehrsteilnehmer und für verträgliche Verkehrsräume, umgesetzt sei davon aber noch nichts. „Wir möchten die Mobilitätswende in Gang bringen, weil ein Umsteigen auf Fahrrad und zu Fuß das Klima schont, weniger Luftschadstoffe verspricht, die Lärmbelastung vermindert und mehr Raum für Aufenthalt schafft“, sagt Michael Schmidt.
In Barsbüttel wird immer wieder über eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität an der Hauptstraße zwischen Rathaus und Soltausredder diskutiert. Die Grünen wünschen sich die Option, die Geschwindigkeit in diesem Abschnitt auf Tempo 30 zu mindern. „Viele Schüler aus dem Süden queren hier Hauptstraße. Bedingt durch Schulen und Nahversorger ist an der Kreuzung Am Akku/Hauptstraße/Soltausredder ein sehr unruhiger Verkehrsknotenpunkt entstanden. Wir sehen den Bedarf, Radfahrern und Fußgängern mehr Sicherheitsgefühl zu bieten, auch ohne, dass wir hier extra eine Kita bauen“, sagt Michael Schmidt. Derzeit legt der § 45 der Straßenverkehrsordnung – ein Bundesgesetz – fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen beziehungweise vor sozialen Einrichtungen wie Kitas und Schulen angeordnet werden kann. „Es hat sehr lange gedauert, ehe eine Verkehrsberuhigung vor dem Senioren-Therapiezentrum Am Akku umhgesetzt werden konnte. Das ist für uns ein Negativbeispiel der aktuellen dezentralen Regelung“, meint Angela Tsagkalidis.
Bisher haben sich 381 Städte, Gemeinden und Landkreise der Initiative angeschlossen, unter anderem Ahrensburg und Siek aus Stormarn. Vollständige Informationen finden sich hier: https://www.lebenswerte-staedte.de
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