Der im August 2020 eingesetzte Barsbütteler Kinder- und Jugendbeirat ist in seinem Bestand bedroht, weil die bisherige Satzung die obere Altersgrenze zu tief festsetzt. Damit die engagierten, älteren Mitglieder – drei der zehn Beiräte sind 20, 21 und 22 Jahre alt – der Jugendvertretung erhalten bleiben und ihnen die Suche nach neuen Mitgliedern ermöglicht wird, soll die obere Grenze angehoben werden. Aktuell liegt eine Beschlussvorlage der Verwaltung vor, die Altersgrenze für den Eintritt in das Gremium von 18 Jahren auf 21 Jahre anzuheben.
„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn in der Realität halten sich Jugendbeiräte von höchstens 18-Jährigen nur selten selbstständig am Leben“, sagt Angela Tsagkalidis, Fraktionschefin von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und Vorsitzende des SKS-Ausschusses. Sie will über das Thema am kommenden Dienstag beraten lassen (19:00, Rathaus, Stiefenhoferplatz 1).
Die Gemeindevertretung ist bei vielen Beschlüssen auf das Votum des Kinder- und Jugendbeirats angewiesen. Denn bei Themen, die sie betreffen, muss die Kommune diese Altersgruppen beteiligen. Hinzu kommt: Barsbüttel muss in diesem Jahr eine neue Jugendvertretung wählen. Probleme, Kandidaten für dieses junge Ehrenamt zu finden, gibt es nicht nur hier. In Glinde scheiterte im letzten Jahr eine Neuwahl am Mangel an Bewerbern. Oststeinbek legt die Obergrenze mittlerweile bei 23 Jahren fest. Die Stadt Schwarzenbek bei 25 Jahren, um den Jugendbeirat neu zu beleben. In Ahrensburg ist das Höchstalter 27. Die Jugendvertreter der Schlossstadt organisieren viermal im Jahr Kinderversammlungen als Beteiligungsverfahren für die Jüngsten.
Das können sich auch die Barsbütteler Beiratsmitglieder vorstellen. Sie befassen sich seit längerem mit dem Thema, wie sie mehr junge Einwohner für das politische Ehrenamt gewinnen könnten und haben eigene Lösungsvorschläge erarbeitet. Dabei habe sich gezeigt, dass die Älteren die Jüngeren anleiten und den Nachwuchs heranziehen könnten. Heutzutage sei auch nicht mehr der Zeitpunkt der rechtlichen Volljährigkeit, sondern die reale, persönliche Lebenssituation ausschlaggebend für die Zugehörigkeit zur Jugend. Roxana Wienzek, mit 24 Jahren jüngstes Fraktionsmitglied der Grünen sagt: „Der Altersbereich des jugendlichen Lebens endet nicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sondern der Übergang vom Jugendlichen zum Erwachsenen ist fließend. Deshalb ist unser Vorschlag eine Altersgrenze von 25 Jahren, bis zu der auch das Kindergeld gewährt wird.“
„Um eine gewisse Erfahrung in der Beiratstätigkeit anzureichern, sollten wir für die Mitgliedschaft den gesamten Altersbereich des jugendlichen Lebens zulassen“, fordert Angela Tsagkalidis, die sich dazu auch von der Fachstelle Jugenddemokratiebildung des Kreises Stormarn hat beraten lassen. Das Fazit: Es spräche nichts dagegen, in der Satzung das Höchstalter weiter anzuheben, sogar auf 27 Jahre wäre möglich. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuches Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) gilt als „junger Mensch“, wer das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Tsagkalidis hofft auf einen politischen Konsens für ihren Antrag. Schließlich werde der Begriff Jugend in der Politik noch deutlich weiter gefasst, als die gesetzliche Volljährigkeit. Mitglied der Grünen Jugend ist man bis zum 28. Lebensjahr, bei der Jungen Union, den Jungen Sozialisten und den Jungen Liberalen sogar bis zum 35. Lebensjahr.
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